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Kostenübernahme der Krankenkassen

Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen für eine aktive Gesundheitsvorsorge zu unterstützen. MARQUARDT RUNNING-Kurse sind Gesundheitskurse, die Prävention, Motivation und Spaß an der Bewegung miteinander verbinden. Sie haben folgende präventionsmedizinisch relevanten Zielsetzungen:

  • Training des Herz-Kreislaufsystems
  • Vermeidung von Überlastungen der Strukturen des Bewegungsapparates
  • Vermittlung einer physiologischen und ökonomischen Laufbewegung
  • Anregung zu kontinuierlichem Training

Die meisten MARQUARDT RUNNING-Trainer sind Partner zahlreicher Krankenkassen. Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich in der Regel durch eine anteilige Kostenübernahme nach § 20 SGB V in Höhe von ca. 80 % an den Kursgebühren des MARQUARDT RUNNING-Kurses bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen: Der Kursteilnehmer hat in diesem Jahr noch keinen Kurs aus dem Bereich Bewegung bei seiner Krankenkasse abgerechnet. Der Kursteilnehmer hat keinen gleichen Kurs innerhalb der letzten 12 Monate bei seiner Krankenkasse abgerechnet.Unterstützt werden ausschließlich geschlossene Kurse mit 8 Trainingseinheiten und einem festgelegten Start- und Endtermin. Eine regelmäßige Anwesenheit an mindestens 80% der Kurstermine ist die Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme. Sprechen Sie mit Ihrem MARQUARDT RUNNING-Trainer und fragen Sie einfach bei Ihrer Kasse nach, in welchem Rahmen sie die MARQUARDT RUNNING-Kurse bezuschusst.


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